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Mit 1.7.2003 trat der EU-Binnenzahlungsverkehr in Kraft. Das bedeutet, dass alle Auslandsüberweisungen innerhalb der EU zu den Gebühren einer Inlandsüberweisung durchgeführt werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

Erforderliche Kriterien:

Hinweis:
Gemäß SWIFT-Normen muss jeder AuslandsÜberweisungsauftrag eine Spesenweisung enthalten. Für EU-Binnenzahlung wurde analog Inlandszahlungsverkehr - als Standard "geteilte Spesen" definiert, damit die unterschiedlichen Fremdbankspesen der anderen EU-Staaten nicht "importiert" werden. Die Preisgleichstellung mit dem IZV wäre dann nicht mehr gegeben.

In Österreich sind die Spesen für Inlandsüberweisungen in den Kontoführungskonditionen enthalten - in anderen EU-Staaten gibt es aber auch Transaktionsspesen, welche pro Durchführung einer Inlandsüberweisung sofort verrechnet werden.
Dem Empfänger im EU-Ausland können bei EU-Binnenzahlungen nur jene Spesen erwachsen, welche für Zahlungseingänge aus dem Land selbst anfallen. Diese sind jedoch pro Land unterschiedlich.

In den Nicht-Euro-Ländern werden Überweisungen wie Fremdwährungsüberweisungen im Inland (gemäß EU-Verordnung 2560/2001) bepreist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde dort ein EUR-Konto unterhält (= Fremdwährungskonto).

Empfehlung für Zahlungen, welche unbedingt ohne Abzug beim Empfänger einlangen müssen (z.B. Patentzahlungen):
Entweder beim Empfänger nachfragen, ob die Überweisung als EU-Binnenzahlung ausreicht oder wie bisher eine EuropaÜberweisung bzw. StandardAuslandsüberweisung "Spesenfrei für den Empfänger" beauftragen.



Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Folder Binnenzahlungsverkehr. (pdf)

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